Wir planen für Sie Pflanzenkläranlagen

gemäß den Anforderungen der DWA-A262 und den einschlägigen DIN-Vorschriften (DIN 4261-1, DIN 12255, DIN 12566, ...).

Der Begriff Pflanzenkläranlage ist etwas irreführend, so ist der Begriff Bodenfilter treffender. Denn das Wurzelwerk der Pflanzen lockert in erster Linie den Boden auf und nimmt nur im geringen Umfang Nähr- und Schadstoffe aus dem Abwasser auf. So wird der Lebensraum der Mikroorganismen (Bakterien, Räder- und Pantoffeltierchen...) durch die Bodenauflockerung zur Gewährleistung ihrer Abwasserreinigungsarbeit optimiert..

Es werden derzeitig verschiedene Arten von Pflanzenkläranlagen bzw. Bodenfiltern im deutschsprachigen Raum zur Abwasserklärung eingesetzt:

  1. Horizontal durchströmte Pflanzenbeete – Horizontalfilter

  2. Vertikal durchströmte Pflanzenbeete – Vertikalfilter

  3. Kombinationen aus Vertikal- und Horizontalfilter

Das gereinigte Abwasser aus dem Ablauf der Pflanzenkläranlage ist geeignet für die Wiederverwendung in Kombination mit einer Regenwassersammelanlage oder für die Einleitung in eine Versickerungsanlage bzw. in einen nah gelegenen Vorfluter (Bach oder Fluss). Im Land Brandenburg sollten wir das Wasser aufgrund der weiter sinkenden Grundwasserstände möglichst zu Bewässerungszwecken wieder verwenden.

Unser Leistungsumfang beinhaltet die Erstberatung, die Festlegung des Reinigungsverfahrens einschließlich der Entwurfs- und Ausführungsplanung, die Ausschreibung und Vergabe, als auch die Bauüberwachung.

Auf Wunsch wählen wir aus der Vielzahl von auf dem Markt angebotenen Produkten die für Sie passende Pflanzenkläranlage aus.

Ferner beantragen wir für Sie, in der Regel bei der örtlichen Unteren Wasserbehörde, die wasserrechtliche Erlaubnis für die Errichtung der Kläranlage.

Die Vorteile für Sie sind:

a) Einsparung der teuren Abwasserabfuhr aus dem Sammelbehälter,
b) Zeitersparnis durch deutlich geringeren organisatorischen Aufwand (Wartung, Abfuhr),
c) Wegfall der Lärm- und Geruchsbelästigung beim Abpumpen.
d) Geringerer Energiebedarf als bei einer technischen Kleinkläranlage.
Seit 2006 sind abflusslose Sammelgruben in der Region Berlin - Brandenburg vorgeschrieben. Bei einem 4-Personenhaushalt ist ein Behälter mit 7 m3 vierzehntägig für durchschnittlich 5 bis 9 € / m3 zu entsorgen.
Somit amortisiert sich oder eine Pflanzenkläranlage für ca. 6000 € (netto) nach ca. 5 - 8 Jahren.