Für den Bau von Kleinkläranlagen gibt es vielerorts Förderprogramme:


Vollbiologische Anlagen in technischer Form oder als Pflanzenkläranlagen werden von den Landesregierungen aus Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen, Sachsen-Anhalt und Sachsen gefördert.
Näheres finden Sie auf den nachfolgenden Links:

Biologische Kleinkläranlagen werden in Mecklenburg-Vorpommern durch einen finanziellen Zuschuss gefördert. Dieser beträgt bei Anlagen mit bis zu 10 Einwohnerwerten und zuwendungsfähigen Ausgaben von mindestens 3.500 Euro bis zu 1.500 Euro.
Mecklenburg-Vorpommern (PDF)

Thüringen fördert ebenfalls den Neubau bzw. die Umrüstung von Kleinkläranlagen finanziell. Ein Ersatzneubau für bis zu vier Einwohnerwerte kann eine Grundförderung von 1.500 Euro und für jeden weiteren Einwohnerwert weitere 150 Euro erhalten; bei Nachrüstungen halbieren sich diese Beträge. Werden weitergehende Anforderungen als die vorgeschriebenen erfüllt, gibt es eine weitere Zuwendung in Höhe von 300 bzw. 50 Euro.
Thüringen (PDF)

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt den Neubau und die Nachrüstung von Kleinkläranlagen durch die Vergabe eines zinsgünstigen Darlehens zu folgenden Konditionen: Darlehenssumme: 3.000 Euro bis 25.000 Euro, Laufzeit fünf Jahre, Zinssatz 1,99 Prozent p. a. nominal.
Antragsformulare und detaillierte Informationen finden Sie auf der Website der Investitionsbank Sachsen-Anhalt:
Sachsen-Anhalt (PDF)

Sachsen fördert die Neuerrichtung und Nachrüstung von Kleinkläranlagen mit biologischer Reinigungsstufe. Für die Neuerrichtung einer Anlage (mindestens vier Einwohnerwerten) gibt es 1.500 Euro, für jeden weiteren Einwohnerwert der Anlage gibt es zusätzlich jeweils 150 Euro. Bei der Nachrüstung betragen die Zuschüsse 1.000 Euro und ebenfalls 150 Euro. Ist eine strengere Reinigungsklasse einzuhalten, legt der Staat nochmals 300 Euro für die ersten vier Einwohnerwerte und für jeden weiteren 50 Euro drauf.
Sachsen (PDF)

Gerne sind wir Ihnen behilflich bei der Antragstellung für die Fördermittel.